Wie gründe ich eine studentische Initiative an der TU Braunschweig?


Timon Justi
Sandkasten (ehem.)

Stand:

# Wann lohnt es sich eine studentische Initiative zu gründen?

Wenn du mit mehreren Studierenden der TU Braunschweig gemeinsam und langfristig an Projekten arbeitest, die einen hochschulpolitischen, musischen, sportlichen, fachlichen oder sozialen Zweck verfolgen, kann es sich für euch lohnen, euch als studentische Initiative an der TU Braunschweig registrieren zu lassen.

# Wie gehe ich vor, wenn ich eine studentische Initiative gründen möchte?

Hier hat die TU Braunschweig alle Punkte aufgelistet um eine studentische Initiative zu gründen: Studentische Initiativen an der TU Braunschweig

Um eine studentische Initiative an der TU Braunschweig registrieren zulassen, musst du einen Antrag an bei der Abteilung 11 stellen. In diesem Antrag müssen ein formloses Anschreiben an die Präsidentin enthalten sein, das von 7 vollimmatrikulierten Studierenden der TU Braunschweig unterschrieben wurde. Außerdem muss die Satzung der studentischen Initiative in dem Antrag enthalten sein, und die Immatrikulationsbescheinigungen der Studierenden, die das Anschreiben unterschrieben haben.

Wenn deine Initiative registriert wurde, musst du daran denken, jedes Jahr bis zum 01. Oktober eine Rückmeldung an das Justiziariat der TU zu senden, damit die Registrierung bestehen bleibt.

# Ordnung zur Registrierung studentischer Vereinigungen an der TU Braunschweig

In der Ordnung zur Registrierung studentischer Vereinigungen an der TU Braunschweig sind die Regelungen, Rechte und Pflichten von studentischen Initiativen festgehalten. Deine studentische Initiative muss dieser Ordnung entsprechen, um an der TU Braunschweig registriert zu werden.
Lies dir also die Ordnung aufmerksam durch.

Hier findest du bereits eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
Studentische Vereinigungen werden in der Ordnung als Zusammenschluss von Menschen definiert, die gemeinsam hochschul- oder studienbezogene Zwecke verfolgen und eine Satzung formuliert haben, nach der sie organisiert sind. Außerdem müssen die Mehrheit der Mitglieder immatrikulierte Studierende an der TU Braunschweig sein.
Deine Initiative muss Studierenden jeden Geschlechts, jeder Nationalität und jeder Herkunft gleichberechtigt offenstehen. Und muss frei von Rassismus, Diskriminierung, Volksverhetzung und Sexismus sein! Außerdem müssen die Zwecke und Ziele, der Initiative dem Selbstverständnis und dem Leitbild der TU Braunschweig entsprechen und natürlich gesetzes- und verfassungskonform sein.

# Die Satzung

Keine Angst, wenn du noch nie eine Satzung geschrieben hast! Hier findest du eine Mustersatzung: Mustersatzung.
Die Satzung deiner Initiative muss in geschlechtergerechter Sprache formuliert sein und außerdem den Namen der studentischen Initiative enthalten, den studien- oder hochschulbezogenen Zweck, den sie verfolgt enthalten und die Organe nach denen die Initiative aufgebaut ist enthalten. Üblich sind beispielsweise einmal der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand muss mindestens aus einer Person und einer stellvertretenden Person bestehen und kann nur von immatrikulierten Studieren-den der TU besetzt werden. Außerdem muss in der Satzung festgehalten sein, welche Regelungen es zum Ein- und Austritt in die Initiative gibt. Hierbei solltest du beachten, dass die Mehrheit der Mitglieder stets aus immatrikulierten Studierenden der TU Braunschweig bestehen muss.
Hier findest du eine Mustersatzung, die du verwenden kannst.

TIPP: Schau dir mal die studentischen Initiativen der TU Braunschweig an (Liste der studentischen Vereinigungen an der TU Braunschweig). Wenn du Hilfe beim Schreiben deiner Satzung brauchst, kannst du Initiativen anschreiben, die einen ähnlichen Zweck oder ein ähnliches Ziel verfolgen und sie nach ihrer Satzung fragen. Sie helfen dir bestimmt gerne weiter.

# Wer entscheidet über die Eintragung als studentische Initiative?

Der fertige Antrag wird nach dem Abschicken mitsamt den Anlagen dem AStA vorgelegt. Dieser prüft den Antrag und kann innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme abgeben. Die Inhalte dieser Stellungnahme werden dann in die weitere Prüfung mit einbezogen und wenn nötig mit ihm erörtert.
Letztendlich entscheidet das Präsidium per Beschluss einer einfachen Mehrheit über die Anerkennung als studentische Initiative an der TU Braunschweig. Einmal jährlich berichtet das Präsidium dann dem Senat über die Anerkennung neuer oder weitere Anliegen der studentischen Initiativen.

# Rechte einer studentischen Initiative der TU Braunschweig

Anerkannte studentische Initiativen werden in das schriftliche Register der TU Braunschweig mit aufgenommen und auch im Online Register auf den Webseiten der TU Braunschweig gelistet. Außerdem können anerkannte Initiativen, den Zusatz „TU Braunschweig“ bspw. im Namen verwenden. Logos und Siegel können aber nur mit schriftlicher Zustimmung der TU Braunschweig verwendet werden. Das Gauß-IT-Zentrum unterstützt studentische Initiativen mit EDV Ressourcen um beispielsweise eine eigene Webseite zu erstellen. Die Räume der Uni stehen studentischen Initiativen zur Verfügung, wenn ein Mitglied des Vorstandes einen Antrag an die zuständige Verwaltungsstelle sendet (Geschäftsbereich 3, Abteilung 31). Diese Entscheidet über die Genehmigung zur Nutzung und die Frage, ob für die Nutzung ein Entgelt anfällt. Außerdem können registrierte studentische Initiativen Info-Stände auf dem Hochschulgelände betreiben und Aushänge an den Aushangstellten der TU anbringen (wenn der entsprechende Antrag vom Geschäftsbereich 3 (Abteilung 31) genehmigt wurde).

# Pflichten von studentischen Initiativen der TU Braunschweig

Bis zum 1. Oktober in jedem Jahr, muss eine unaufgeforderte, schriftliche Rückmeldung bei der zuständigen Verwaltungsstelle (Abteilung 11) erfolgen. Diese muss folgende Informationen enthalten:
• Name und Anschriften der Vorstandsmitglieder
• Anzahl der Mitglieder
• Erklärung über den Fortbestand der Vereinigung auf der Grundlage der eingereichten Satzung
• Mitteilung von Änderungen
Hier findest du den Vordruck für den Rückmeldungsantrag
Wesentliche Änderungen zu Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder, der Mitgliederanzahl oder der Erklärung über den Fortbestand müssen, trotz der jährlichen Rückmeldungspflicht, unverzüglich der zuständigen Verwaltungsstelle mitgeteilt werden.
Wenn sich durch wesentliche Änderungen in der Satzung auch der Zweck oder das Ziel deiner Initiative ändern, musst du einen Neuantrag für die Eintragung als studentische Initiative der TU Braunschweig stellen.

Hast du noch Fragen? Dann melde dich gerne bei uns!